Issue Brief No. 01/2011Reform der Pflegeversicherung
Der Deutsche Bundestag hat am 29.6.2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossen. Dabei geht es einerseits um Leistungsverbesserungen und eine Ausweitung des Pflegebegriffs. Andererseits wird die Finanzierung der Pflege teilweise auf eine neue Grundlage gestellt. So wird der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung geringfügig angehoben. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz die Einführung einer Förderung der privaten Pflegefürsorge. Kernelement ist eine monatliche Zulage in Höhe von 5 EUR für private Pflegezusatzversicherungen.
Der HintergrundDie beschlossenen Leistungsverbesserungen stellen die Antwort der Politik auf den anhaltenden Wandel im Pflegebereich (Stichworte u.a.: Demographie, neue Betreuungsformen, medizintechnischer Fortschritt) dar. Die Verbreiterung der Finanzierungsbasis wiederum ist unverzichtbar, da die gesetzliche Pflegeversicherung bereits in absehbarer Zukunft an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen wird:
- Die Menschen werden immer älter; damit wächst das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird sich von heute 2,25 Millionen auf mehr als 4 Millionen bis 2050 verdoppeln. Allein der Anteil der über 80-Jährigen wird sich bis 2050 verdreifachen.
- Parallel nimmt die Zahl der Erwerbstätigen und damit der potentiellen Beitragszahler kontinuierlich ab. So wird ein Rückgang des Arbeitskräfteangebots von heute 45 Millionen auf ca. 30 Millionen bis 2040 prognostiziert.
- Heimsogeffekt: Der Anteil älterer Menschen, die keine Kinder haben, wird erheblich wachsen, so dass immer mehr Pflegebedürftige nicht mehr zu Hause, sondern in den kostenintensiven Pflegeheimen versorgt werden müssen.
- Weitere Kostensteigerungen sind bei einer Neudefinition des Pflegebegriffs sowie bei der Dynamisierung der Leistungen zu erwarten.
Das Gesetz Wesentliche Eckpunkte des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes sind:
- Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Dies sind Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse Demenzkranker zugeschnitten sind.
- Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben.
- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich künftig flexibler gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen, die sie wirklich benötigen. Sie können neben den heutigen, verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen.
- Im Modellvorhaben wird überprüft, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren.
- In der Krankenversicherung sollen bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen die Belange der pflegenden Angehörigen stärker berücksichtigt werden.
- Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,1 % Beitragssatzpunkte erhöht.
Hauptziel der Förderung der privaten Pflege ist lt. BMG die „Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der eigenverantwortlichen Vorsorge für den Pflegefall“. Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten Versicherte der sozialen und privaten Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 5 EUR monatlich oder 60 EUR jährlich zu den Versicherungsprämien für eine freiwillige, private Pflegezusatzversicherung. Dabei muss der eigene Beitrag mindestens 120 EUR pro Jahr betragen. Es gilt der Kontrahierungszwang des Versicherers, d.h. die Pflicht zur Annahme aller zulagenberechtigten Personen ohne Altersbegrenzung und ohne Risikoprüfung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Die Wartezeit nach der Ersteinzahlung wird auf 5 Jahre beschränkt. Verwaltungs- und Abschlusskosten werden begrenzt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird damit „beliehen“, brancheneinheitliche Vertragsmuster festzulegen. Die Auszahlung der Zulage erfolgt durch das Bundesversicherungsamt. Vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung bereits bestehende private Pflegezusatzversicherungen können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls gefördert werden.
Weiterer Fahrplan Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Externer Link: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2012
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