Issue Brief No. 02/2011Gründerfinanzierung / Venture Capital Gesetz Im Rahmen des Innovationsdialoges im Bundeskanzleramt Ende Februar 2012 hat sich die Bundesregierung erneut zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen zu verbessern. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel kündigte an, bis zur Sommerpause prüfen zu lassen, wie noch in dieser Legislaturperiode die steuerlichen Anreize für Venture Capitalists, die in junge, risikobehaftete Firmen investieren, verbessert werden können. Um weiteres Beteiligungskapital zu mobilisieren, legt die Bundesregierung nun eine neue Investitionszulage für so genannte Business Angels auf.
HintergrundGründerzahlen in Deutschland 2011 drastisch gesunken:
- Laut aktuellem KfW-Gründungsmonitor vom April 2012 ist die Zahl der Existenzgründungen im Jahr 2011 um 11 Prozent gesunken: Hatten sich im Jahr 2010 noch 936.00 Personen selbständig gemacht, waren es 2011 nur noch 835.000.
- Ein Hauptgrund für die sinkenden Gründerzahlen ist die verbesserte Situation auf dem Arbeitsmarkt.
- Bei der Gründungsfinanzierung gab es strukturell keine Veränderungen zum Vorjahr: Für die Gründung setzen zwei Drittel aller Unternehmer finanzielle Mittel ein. Davon deckten wiederum zwei Drittel ihren Finanzierungsbedarf mit Eigenmitteln. Der Rest griff auf externe Finanzierung – hierbei am häufigsten Bankdarlehen (43 Prozent; 2010: 39 Prozent) – zurück.
- Insbesondere innovative Gründer und solche mit größerem Finanzierungsbedarf (über 10.000 Euro) haben weiterhin Probleme bei der Beschaffung von Drittmitteln. Insgesamt klagten rund 16 Prozent der Gründer über Finanzierungsschwierigkeiten (Vorjahr 14 Prozent).
- Im internationalen Vergleich ist die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland insgesamt sowie in der wissensbasierten Wirtschaft im Speziellen eher gering. Die Gründerquote (relativ zum Unternehmensbestand) liegt in Deutschland bei 4,2 Prozent. In Großbritannien liegt der Wert bei 6,5 Prozent. (Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit der Expertenkommission Forschung und Innovation 2012).
- Bei der Gründungsrate in der Wissenschaft liegt Deutschland nur im Mittelfeld: Im Jahr 2010 wurde von sieben neuen Unternehmen nur eines innerhalb der Wissenswirtschaft gegründet. Insgesamt waren es 28.800 Gründungen. Im Jahr 2000 lag der Wert noch bei 38.300.
- Die Gründungsrate im Bereich Hochtechnologie liegt in Deutschland bei 5 Prozent. In den Niederlanden ist sie mit 10,2 Prozent doppelt so hoch.
- Auch bei den wissensintensiven Dienstleistungen weisen die Niederlande mit 17,9 Prozent eine doppelt so hohe Gründungsrate auf als Deutschland (9,7 Prozent).
Bisherige EntwicklungDie Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten 2009 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sich der geringen Anzahl an Unternehmensneugründungen in Deutschland annehmen und eine „neue Gründerdynamik“ erzeugen zu wollen.
Am 11. November 2010 brachten die Koalitionsfraktionen den Antrag „Existenzgründungen aus Forschung und Wissenschaft fördern – Für einen starken deutschen Innovationsstandort“ zur Gründerförderung in den Bundestag ein (BT-Drs. 17/3480 und 17/4415 bzw. Plen.protokoll 17/71). Unter anderem sollte der Zugang zu Wagniskapital für junge Technologieunternehmen erleichtert und dringend benötigtes privates Kapital für deutsche Venture-Capital-Fonds durch geeignete Maßnahmen mobilisiert werden. Der Antrag wurde am 16.12.2010 mit den Stimmen der Koaliti-onsfraktionen vom Bundestag angenommen.
In Anträgen vom 9. Februar und vom 13. April 2011 bekräftigten die CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktion erneut ihr Anliegen, die Rahmenbedingungen für die Risikokapitalmärkte weiter zu verbessern (BT-Drs. 17/4684, BT-Drs. 17/5492).
Im Rahmen des „Innovationsdialogs“ kündigte die Bundeskanzlerin daraufhin am 27. Februar 2012 an, mehr Wagniskapital für deutsche Unternehmen zu mobilisieren. Mit Investitionszulagen sollen außerdem Startups besser finanziert werden. Bis zur Sommerpause 2012 soll außerdem geprüft werden, wie die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital verbessert werden können.
Aktueller Stand und weiterer FahrplanTrotz wiederholter Ankündigungen von Regierung und Koalitionsfraktionen gibt es bislang noch keinen Gesetzentwurf, der die Gründerfinanzierung in Deutschland deutlich erleichtern würde. Wie das Bundesfinanzministerium hbpa gegenüber mitteilte, habe das Ministerium noch keinen Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzes erhalten. Es werde noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, bis die Ankündigungen von Bundeskanzlerin Merkel beim Innovationsdialog in gesetzgeberische Form gebracht werden könnten, so ein Sprecher des BMF gegenüber hbpa.
Ein gesetzlicher Rahmen für Wagniskapital wird in Deutschland dringend benötigt. Bislang fehlt ein Kapitalmarktrahmen, der die Regulierung und Besteuerung von Fonds gesetzlich regelt. Was die rechtlichen Bestimmungen von Private Equity und Wagniskapital angeht, ist Deutschland im internationalen Vergleich wenig konkurrenzfähig.
Darüber hinaus muss die Bundesregierung die AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager) bis zum Juli 2013 in nationales Recht umsetzen. Darin wird unter anderem festgelegt, wie Private Equity-Manager künftig auf EU-Ebene reguliert werden. Das Europäische Parlament hatte am 11. November 2010 die AIFM-Richtlinie verabschiedete, die der Europäische Rat am 27. Mai 2011 abschließend annahm. Dem Sprecher des BMF nach zu urteilen ist die Bundesregierung entschlossen, noch während der Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Vor der Sommerpause 2012 wird dies aber auf keinen Fall geschehen.
Externer Link: Pressemitteilung Bundeskanzleramt
Externer Link: Gründungsmonitor KfW 2012
Externer Link: Gutachten EFI
Externer Link: Mitteilung der EU-Kommission zu KMU
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2012
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