
Windräder sind bereits ein elementarer Bestandteil der deutschen Energieversorgung. Fast 30 000 Anlagen erzeugten im letzten Jahr zusammen mit Offshore-Anlagen 27% des Stroms in Deutschland. Seit der EEG-Novelle im Jahr 2017, mit der das Förderverfahren zu einem Ausschreibungsmodell geändert wurde, stockt jedoch der Ausbau. Der Neubau von Windrädern sank teilweise um bis zu 80% im Vergleich zum Vorjahr, erst ab 2020 stiegen die Zahlen wieder leicht. Mit den Windrädern der ersten Generation, die nun nach 20 Jahren aus der Förderung fallen und vom Netz gehen, droht sogar ein Nettoabbau von Windkapazitäten. Wo genau liegen die Probleme?
Widerstand gegen Windenergie kommt zum einen aus der Bevölkerung. „Erneuerbare Energien gerne, aber nicht vor meinem Haus“, sagen viele Gegner. Sie argumentieren mit einer Verschandelung der Landschaft, Schattenwurf und gesundheitlichen Problemen beim Betrieb von Anlagen in Siedlungsnähe. Auch Naturschützer, vor allem Vogelschützer, verweisen auf die geschätzt 100 000 Vögel, die von Windkraftanlagen jedes Jahr in Deutschland getötet werden. Eine Zahl, die im Vergleich mit den 18 Millionen Vögeln, die jedes Jahr durch Glasfassaden und Fenster sterben, jedoch relativ gering ist. Trotzdem seien seltene Arten, vor allem Greifvögel wie der Rotmilan, stark gefährdet.
Doch auch der Gesetzgeber legt neue Steine in den Weg. Die Planung dauert immer länger: Gutachten, nötige Raumordnungspläne, lokaler Widerstand, Bürokratie – bis zum Bau können schnell fünf bis acht Jahre ins Land gehen. Klagen sind herbei noch gar nicht eingerechnet.
Abstandsregeln sind Ländersache
Nicht nur die Umstellung auf ein Ausschreibungsverfahren dämpfte den Ausbau beträchtlich, auch Gesetze wie das im Juli in Nordrhein-Westfalen verabschiedete, das einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden vorsieht, erschweren die Standortsuche erheblich. Vorangegangen war die Entscheidung des Bundes, den Ländern die Entscheidung über Abstandsregelungen zu überlassen. Andere Bundesländer wie Bayern haben ähnlich restriktive Abstandsregelungen. Dazu kommt ein starkes Nord-Süd-Gefälle. Während in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wegen hoher Bürgerakzeptanz, geringerer Bevölkerungsdichte und besserer Windverhältnisse deutlich mehr Windräder stehen, werden in Baden-Württemberg und Bayern kaum Anlagen gebaut. Da diese Industriestandorte aber einen höheren Energiebedarf haben, soll die in der diesjährigen EEG-Novelle eingeführte Südquote den Ausbau südlich des Netzengpasses verstärken. Sie schreibt die Reservierung von 15 Prozent der Ausschreibungen für Süddeutschland vor. Ob dies mit EU-Recht vereinbar ist, ist jedoch noch fraglich.
Die Unsicherheiten beim Bau von Windrädern verschrecken vor allem kleine Privatinvestoren, für die viel auf dem Spiel steht. Dadurch verschiebt sich die Auftragslage mehr und mehr hin zu großen Investoren und Unternehmen. Doch selbst diese halten sich in den Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur (BNetzA) zurück, die Ausschreibungsobergrenze wird nicht immer erreicht. In der Ausschreibung vom Mai dieses Jahres reduzierte die BNetzA zum ersten Mal das Ausschreibungsvolumen, da eine sog. Unterzeichnung drohte. Es gab also weniger Nachfrage nach neuen Projekten als vom Bund vorgesehen. Paradoxerweise steigen dadurch die Fördergelder in ct/kWh im Vergleich zum vorherigen Vergütungsmodell des EEG, da der Konkurrenzdruck der Unternehmen sinkt.
Mehr Akzeptanz durch BürgerInneneinbindung
Ein Weg, die Akzeptanz zu steigern und die Bürger vor Ort einzubinden, ist die Beteiligung der anliegenden Gemeinden am Umsatz der Anlage. Mit der EEG-Novelle vom vergangenen Dezember können die betroffenen Kommunen mit 0,2 ct/kWh beteiligt werden. Je nach Lage und Anlagentyp entspricht das etwa 10-30 000 Euro pro Jahr. Das Geld kann sich der Betreiber über die EEG-Umlage vom Netzbetreiber zurückerstatten lassen. Vor allem kleine Gemeinden haben so einen Anreiz, Windräder als Investition statt als Hindernis zu sehen.
Windkraftanlagen werden aus Effizienzgründen größer und damit wirtschaftlicher. Beim sogenannten „Repowering“ werden alte Anlagen abgebaut und durch neue, größere ersetzt. Die Leistung steigt dabei beträchtlich. Dieses Vorgehen ist vor allem deshalb effizient, da die Infrastruktur bereits vorhanden ist. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die abgebauten Anlagen mit Ausnahme der Rotorblätter fast vollständig recycelt werden. Die Blätter bestehen aus Kunststofffasern und Harzen und sind bisher schwer wiederverwendbar. Hier wird an Innovationen geforscht. Im September 2021 trat außerdem ein Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Kraft, das die Anforderungen senken und das Repowering erleichtern soll, indem die regulatorischen Hürden gesenkt werden.
Wieviel Fläche darf es sein?
Ohne den Ausbau der Windenergie werden die selbstgesteckten Klima- und Energieziele in Deutschland nicht umsetzbar sein. Die nächste Bundesregierung wird die gesetzlichen Vorgaben anpassen müssen, um den Ausbau zu erleichtern und zu beschleunigen. Auf der anderen Seite kann ein langfristig erfolgreicher Ausbau nur mit der Akzeptanz in der Bevölkerung gelingen. Gleichzeitig muss der Natur- und Artenschutz berücksichtigt werden, sowie die Frage, welche Flächen für die steigende Anzahl von Windrädern überhaupt zur Verfügung stehen. Ins Spiel gebracht werden in der Diskussion oft 2% der Bundesfläche als Ausbauziel. Realistisch betrachtet ist es unmöglich, all diese Standpunkte reibungslos zusammenzubringen. Die Frage ist, wie wir unsere Prioritäten setzen.